Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Eine gesetzliche Verpflichtung für einen Energieausweis besteht gemäß §80 GEG für:

• Neubau

• Eigentümerwechsel

• Vermietung

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